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   BVerwG, 30.08.1968 - VII C 71.67   

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https://dejure.org/1968,2358
BVerwG, 30.08.1968 - VII C 71.67 (https://dejure.org/1968,2358)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1968 - VII C 71.67 (https://dejure.org/1968,2358)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1968 - VII C 71.67 (https://dejure.org/1968,2358)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Zulassung der Druckschrift "Dental Echo" - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage bei einer Anfechtungsklage - Ermäßigte Gebühr für Drucksachen im Inlandsverkehr und Auslandsverkehr - Wesen einer Zeitschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.10.1967 - VII C 142.66

    Regelung der Zulassung zum Postzeitungsdienst für Druckschriften, die zum

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1968 - VII C 71.67
    § 14 PostVerwG ist rechtmäßig, wie dieses Gericht bereits entschieden hat (BVerwGE 28, 36 [38-49]).

    § 93 Buchst. a PostO sieht den Widerruf auch dann vor, wenn die Zeitung die Voraussetzungen für die Zulassung nicht erfüllt, ohne daß eine Änderung eingetreten sein müßte (vgl. BVerwGE 28, 36 [56]).

    Dabei kommt es auf den Zweck der Druckschrift als Ganzes an (vgl. BVerwGE 28, 36 [57]).

  • BVerwG, 06.10.1967 - VII C 139.63

    Zulassung zum Postzeitungsdienst - Definition von "Werbebeitrag" in einer

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1968 - VII C 71.67
    Verordnung zur Änderung der Postordnung vom 17. Februar 1956 (BAnz. Nr. 41) in die Postordnung eingefügt worden war, unter Berücksichtigung der Verordnung zur Änderung der Postordnung vom 27. Juli 1959 (BAnz. Nr. 143); denn es handelt sich um eine Anfechtungsklage, bei der grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Verwaltungsverfahrens maßgebend ist (so schon BVerwGE 28, 55 [BVerwG 06.10.1967 - VII C 139/63]).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 6. Oktober 1967 - BVerwG VII C 139.63 - (ArchPostFern 1968, 344 [347]) dargelegt hat, macht die Postordnung bezüglich der Begriffsbestimmungen keinen Unterschied zwischen der Versendung im In- und Ausland und hält sich im Rahmen der ihr durch den Weltpostvertrag gesetzten Grenzen.

  • BVerwG, 30.01.1968 - VI C 35.65
    Auszug aus BVerwG, 30.08.1968 - VII C 71.67
    Inzwischen hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts durch Urteil vom 30. Januar 1968 - BVerwG VI C 35.65 - (DVBl. 1968, 430 [431]) ausgesprochen, der Widerruf sei ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, der seine Gestaltungswirkung mit seinem Erlaß voll entfalte.
  • BVerwG, 15.04.1983 - 7 C 51.78

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung einer Druckschrift nach der

    Maßgebend sind nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. - außer dem bereits genannten Urteil - Urteil vom 30. August 1968 - BVerwG 7 C 71.67 - Buchholz 442.05 § 71 PostO Nr. 2;Urteil vom 18. April 1969 - BVerwG 7 C 45.68 - Buchholz 442.05 § 74 PostO Nr. 1 = Archiv PF 1969, 611 = GewArch. 1969, 214;Beschluß vom 9. Juni 1971 - BVerwG 7 B 89.70 -) nicht die subjektiven Absichten des Herausgebers einer Druckschrift, sondern allein der Herausgabezweck, wie er objektiv in Erscheinung tritt.
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